4. Mit Entscheid vom 1. Juni 2015 erteilte die Gemeinde Köniz der Beschwerdeführerin für den Balkon an der Nordostfassade, die Dachflächenfenster sowie für den Einbau transparenter Dacheindeckungen die Baubewilligung. Für die drei Dachflächenfenster oberhalb der mittleren Reihe in der nordwestlichen Hauptdachfläche erteilte sie den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Zusammen mit dem Entscheid stellte die Gemeinde den Fachbericht der KDP vom 5. August 2014 zu. RA Nr. 120/2015/42 3