Der Gemeinderat beabsichtige deshalb, abgesehen von den drei oberen Dachflächenfenstern in der nordwestlichen Hauptdachfläche die neu angeordneten Fenster anstelle der Schrägdachverglasung sowie den Balkon zu bewilligen. Für die drei oberen Dachflächenfenster sehe er die Wiederherstellung vor. Mit demselben Schreiben räumte das Bauinspektorat der Beschwerdeführerin die Gelegenheit zur Stellungnahme ein. Die Beschwerdeführerin äusserte sich mit Schreiben vom 25. Juli 2013 zum beabsichtigten Vorgehen.