Am 22. März 2013 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde Köniz eine Projektänderung für den Balkon an der Nordostfassade sowie für die Anordnung der Dachflächenfenster ein. Mit Schreiben vom 19. Juni 2013 informierte das Bauinspektorat die Beschwerdeführerin, dass die KDP die Anordnung der Dachflächenfenster als nichtbewilligungsfähig erachte, aber dass sie als Kompromiss nur den Rückbau der oberen drei Dachflächenfenster verlange. Der Gemeinderat beabsichtige deshalb, abgesehen von den drei oberen Dachflächenfenstern in der nordwestlichen Hauptdachfläche die neu angeordneten Fenster anstelle der Schrägdachverglasung sowie den Balkon zu bewilligen.