zuständige Projektleiter an, das Bauvorhaben sei entsprechend den bewilligten Plänen ausgeführt worden. 2. Die Parzelle Köniz Gbbl. Nr. B.________ liegt in der Wohnzone W, Bauklasse IIa mit einer zulässigen Ausnützungsziffer von 0.6. Sie gehört zum kommunalen Ortsbildschutzgebiet Nr. D.________ der Gemeinde Köniz. Nach dem alten Bauinventar der Gemeinde Köniz gehörte das Gebäude zur Baugruppe Nr. I.________; im neuen Bauinventar zur Baugruppe N.________. Das Gebäude selber ist jedoch kein Baudenkmal.