1. Am 15. Juni 2010 erteilte die Gemeinde Köniz der Erbengemeinschaft C.________ die Baubewilligung für den Umbau und die Umnutzung der bestehenden Scheune als Wohnhaus mit 7 Wohnungen sowie für den Neubau eines Autounterstandes und einer Laube mit Aussentreppe auf Parzelle Köniz Gbbl. Nr. B.________. Die Bewilligung umfasste im Bereich des mächtigen Giebeldaches auf der Nordwestfassade Schrägdachverglasungen, die auf einer Linie angeordnet waren. Den Ausführungsplänen stimmte die Kantonale Denkmalpflege (KDP) mit Schreiben vom 27. Oktober 2010 grundsätzlich zu.