Die voraussichtlich anfallenden Gebühren lassen sich anhand des Gebührenreglements der Gemeinde Neuenegg16 abschätzen. Zwar ist von bescheidenen Gebührenposten auszugehen, soweit sich diese nach den Baukosten richten;17 die Baukosten werden im Baugesuch18 mit Fr. 7'000.– beziffert. Es ist jedoch in Anbetracht der Vorgeschichte nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde auch besondere Leistungen im Zusammenhang mit mangelhaften Baueingaben in ihre Schätzung einschliesst; diese werden nach dem Gebührenreglement nach Aufwand verrechnet (Art. 30 Abs. 2). Gesamthaft erscheint der verlangte Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– damit nicht als unangemessen. 6. Zusammenfassung und Verfahrenskosten