c) Nach der Rechtsprechung kann der Verhältnismässigkeitsgrundsatz auch dann verletzt sein, wenn eine an sich bewilligungsfähige Baute oder Anlage bloss wegen Fehlens der Baubewilligung rückgängig gemacht werden muss. Wird eine Wiederherstellungsverfügung angefochten, aber kein nachträgliches Baugesuch eingereicht, muss die Rechtsmittelbehörde daher zumindest summarisch die materielle Bewilligungsfähigkeit einer formell rechtswidrigen Baute prüfen.13