Dabei geht es durchaus nicht um die blosse Einhaltung von Formalien: Ohne zuverlässige und genaue Angaben über Grösse, Standort und Ausgestaltung eines Bauvorhabens kann dieses nicht auf seine Bewilligungsfähigkeit hin überprüft werden. Zur Wahrnehmung ihrer Funktion ist die Behörde daher auf die Unterlagen und Angaben angewiesen, die das Bewilligungsdekret vorschreibt.