a) Die Beschwerdeführenden bezweifeln den Sinn und die Notwendigkeit der von der Gemeinde einverlangten Angaben und Unterlagen. Die exakten Masse des Bauvorhabens seien ihnen nicht bekannt; die Gebäudeteile seien gebraucht gekauft worden, ohne dass dazu Pläne oder Massangaben geliefert wurden. Die Gemeinde wolle nicht zur Kenntnis nehmen, dass die gewünschten exakten Masse nicht vorhanden seien und keine Fassadenansichten erstellt und geliefert werden könnten. Die Beschwerdeführenden hätten die Gemeinde auf Abbildungen aufmerksam gemacht, anhand derer man sich das Bauvorhaben besser vorstellen könne.