2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 1. Juli 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Zudem sei die Gemeinde zu verpflichten, das ordentliche Baubewilligungsverfahren wieder aufzunehmen und die Baubewilligung zu erteilen. Auf den Kostenvorschuss sei zu verzichten.