Mit Verfügung vom 29. Mai 2015 ordnete die Gemeinde die sofortige Baueinstellung an der Orangerie an. Sie forderte die Beschwerdeführenden auf, die an der Orangerie ausgeführten Arbeiten innert 90 Tagen rückgängig zu machen. Innert der selben Frist sei das Gewächshaus zurückzubauen. Für den Fall der Nichtbefolgung wurde die Ersatzvornahme angedroht. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen. Für das allfällige Baubewilligungsverfahren wurde die Hinterlegung eines Kostenvorschusses von Fr. 2'000.– verlangt.