Grundstücks ebenfalls baubewilligungspflichtig sei. Ausserdem empfahl sie ihnen den Beizug eines Architekten. Am 15. Dezember 2014 reichten die Beschwerdeführenden das Baugesuch erneut mit zusätzlichen Angaben ein. Als Bauvorhaben wurde neu nebst der Orangerie auch das Gewächshaus angeführt. Die Gemeinde stellte erneut formelle Mängel am Baugesuch fest und teilte dies den Beschwerdeführenden am 4. März 2015 mit.