Mit Schreiben vom 13. November 2014 wandte sich die Gemeinde erneut an die Beschwerdeführenden mit der Aufforderung, die Angaben und Dokumente des Baugesuches zu ergänzen, da formelle Mängel festgestellt worden seien. Die Gemeinde machte die Beschwerdeführenden zudem darauf aufmerksam, dass das bestehende Gewächshaus in der Südostecke des RA Nr. 120/2015/41 2