1. Am 26. Juni 2014 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Neuenegg ein Baugesuch für die Erstellung einer Orangerie (Treibhaus) auf Parzelle Neuenegg Grundbuchblatt Nr. Z.________ ein. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W3. Die Gemeinde teilte den Beschwerdeführenden am 15. Juli 2014 mit, dass ihr Gesuch den formellen Anforderungen nicht entspreche, und lud sie zur Nachbesserung ein. Am 31. Oktober 2014 ging ein nachgebessertes Baugesuch bei der Gemeinde ein. Mit Schreiben vom 13. November 2014 wandte sich die Gemeinde erneut an die Beschwerdeführenden mit der Aufforderung, die Angaben und Dokumente des Baugesuches zu ergänzen, da formelle Mängel festgestellt worden seien.