1. Die Beschwerde wird, soweit darauf eingetreten wird, abgewiesen. Der angefochtene Entscheid des Regierungsstatthalters von Bern-Mittelland vom 27. Mai 2015 wird bestätigt. 2. Es werden weder Verfahrenskosten erhoben noch Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Herrn B.________, eingeschrieben - Herrn C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, A-Post - Einwohnergemeinde Golaten, eingeschrieben - Amt für Umweltkoordination und Energie, zur Kenntnis, im Haus