- Die Vorlauftemperatur ist auf 50°C zu beschränken. Davon sind Heizungssysteme für das Gewächshaus ausgenommen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie eine höhere Vorlauftemperatur benötigen (Art. 22 Abs. 2 KEnV). - Die Verteilleitungen der Heizung in unbeheizten Räumen und im Freien sind durchgehend mit Dämmstärken gemäss Anhang 5 KEnV gegen Wärmeverluste zu dämmen (Art. 23 KEnV).