e) Die Änderung wird ausserhalb der Bauzone ausgeführt. Es fragt sich, ob die Baubewilligungsfreiheit des Heizkesselersatzes aufgrund von Art. 7 Abs. 1 BewD eingeschränkt wird. Dies wäre zu bejahen, wenn er geeignet ist, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem er zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändert, die Erschliessung belastet oder die Umwelt beeinträchtigt.