Gegenstand dieses Verfahrens war nicht das Gewächshaus auf der Parzelle Nr. E.________, sondern das Erstellen eines Folienhochtunnels auf der Nachbarparzelle Nr. I.________. Der Beschwerdeführer stösst damit auch mit dem Argument, es werde eine illegale Heizung legalisiert, ins Leere. Auch ist hier die Brandsicherheit nicht gefährdet. Die Heizanlage wird mit dem gleichen Energieträger (Öl) weiter betrieben und es wird keine neue Feuerstelle eingebaut. Neue Brandschutzauflagen sind daher nicht nötig.