Es bestehen hier keine Anhaltspunkte, dass mit dem Heizkesselersatz die Nutzung des Gewächshauses verändert wird. Nach den Akten wurde lediglich der alte Heizkessel durch einen neuen mit gleicher Leistung ersetzt. Die BVE hat im Jahr 1995 die Baubewilligung für dieses Gewächshaus in der Landwirtschaftszone bestätigt und als zonenkonform eingestuft. Es umfasste schon damals eine künstliche, zentralgesteuerte Bewässerung mit Düngung, eine zentralgesteuerte Lüftung sowie eine mit Öl betriebene Heizung.10 Alleine der Ersatz des Heizkessels verändert die bisher bewilligte Nutzung des Gewächshauses nicht.