Er moniert, mit dem angefochtenen Entscheid könne eine illegale Heizung nicht legalisiert werden. Schliesslich macht er geltend, beim Heizungswechsel müsse ein energietechnischer Massnahmennachweis eingereicht und es müsse das Formular EN 3 (Heizung und Warmwasser) ausgefüllt werden. Dabei seien Heizkessel nur mit Typenprüfung zugelassen und sie müssten die Kondensationswärme ausnützen. Die Baubewilligung bezwecke eine vorgängige Kontrolle der Anlage hinsichtlich der umweltschutz- und energierechtlichen Vorschriften. Ohne Bejahung der Baubewilligungspflicht würden diese Gesetze zur Phrase.