Weiter schränkt Art. 7 Abs. 1 BewD die Bewilligungsfreiheit für Bauvorhaben nach Art. 6 oder 6a ein, die ausserhalb der Bauzone liegen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie z.B. den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. Solche Vorhaben sind bewilligungspflichtig. 5. Baubewilligungsfreiheit des Heizkesselersatzes a) Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten haben im bestehenden Gewächshaus auf Parzelle Nr. E.________ den Heizkessel ausgewechselt und den alten Brenner wieder montiert.