b) Der Beschwerdeführer ist als benachbarter Grundeigentümer einsprachelegitimiert und hat das Recht, sich als Anzeiger in einem baupolizeilichen Verfahren zu beteiligen. Entgegen seiner Auffassung hat der Regierungsstatthalter entschieden, der Heizkesselersatz bedürfe keiner Baubewilligung. Er ist somit durch den angefochtenen Entscheid beschwert.