6. Ohne einen Antrag zu stellen weist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in seiner Stellungnahme vom 5. August 2015 darauf hin, dass es für das Ergebnis irrelevant sei, ob das Gewächshaus in der Intensivlandwirtschaftszone liege oder nicht. Das Vorhaben befinde sich so oder so ausserhalb der Bauzone und es stelle sich damit die Frage, ob es geeignet sei, die Nutzungsordnung zu beeinflussen. Dies sei im vorliegenden Fall zu verneinen.