3. In der Folge beauftragte die Gemeinde den Feueraufseher und den Feuerungskontrolleur, den Sachverhalt zu prüfen. Die Abklärungen ergaben, dass im fraglichen Gewächshaus der Heizkessel ersetzt und der alte Brenner wieder montiert wurde. Am 4. Dezember 2014 meldete der Feuerungskontroller der Gemeinde ausserdem, die Messwerte der Anlage würden den geltenden Vorschriften entsprechen. Es fehle jedoch die Konformitätserklärung des Kessellieferanten. Am 18. Februar 2015 reichten die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 und 2 eine Kopie der Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung der Gemeinde nach.