Gemäss den bewilligten Plänen wurde auf der Nordwestseite ein als "unbewohnte Nebenbaute" bezeichneter Gebäudeteil bewilligt, der bloss den für unbewohnte An- und Nebenbauten vorgeschriebenen Grenzabstand von 2.00 m einhält. Er enthält einerseits einen Technikraum und andererseits einen Abstellraum/Keller. Der Technikraum ist lediglich von aussen zugänglich, während der Abstellraum/Keller eine Verbindungstür zum Hauptgebäude aufweist. Gemäss den Fassadenplänen weist der fragliche Gebäudeteil die gleiche Fassadengestaltung auf wie das Hauptgebäude im Erdgeschoss, d.h. er ist mit einer Steinverkleidung versehen, gehört also optisch zum Hauptgebäude.