Sie wies den Projektverfasser deshalb umgehend darauf hin, dass dies zur Folge habe, dass der Nebenbau nun zum Hauptgebäude gehöre, was Auswirkungen auf Ausnutzung, Grenzabstand und Nutzungsmöglichkeiten habe. Zudem führte sie am 2. Februar 2015 einen Augenschein durch und stellte fest, dass der Raum aussen isoliert worden und mit zwei Bodenabläufen (statt einem) ausgerüstet worden war. Der Projektverfasser begründete die Abweichungen hauptsächlich mit bauphysikalischen Gründen. Zudem machte er geltend, die Räume seien unbeheizt, hätten keine Fenster und seien gegen die beheizten Räume gedämmt.