b) Es ist unbestritten, dass der in den bewilligten Plänen als "unbewohnte Nebenbaute" bezeichnete Gebäudeteil auf der Nordwestseite ohne Isolation bewilligt wurde. Das ergibt sich insbesondere aus dem energietechnischen Massnahmennachweis. Den Plänen, die der Projektverfasser am 20. Januar 2015 einreichte, konnte die Gemeinde entnehmen, dass der Dämmperimeter des Gebäudes in der Ausführung auch den Nebenbau umfasste. Sie wies den Projektverfasser deshalb umgehend darauf hin, dass dies zur Folge habe, dass der Nebenbau nun zum Hauptgebäude gehöre, was Auswirkungen auf Ausnutzung, Grenzabstand und Nutzungsmöglichkeiten habe.