2. Während der Bauausführung stellte die Gemeinde fest, dass die Dämmung entgegen der Baubewilligung auch um den als unbewohnte Nebenbaute mit einem reduzierten Grenzabstand von 2.00 m bewilligten Gebäudeteil auf der Nordwestseite gezogen worden war. Bei einer Kontrolle vor Ort stellte sie zudem fest, dass im Hinblick auf eine mögliche Umnutzung als Wellness-Raum Wasseranschlüsse und Abwasserleitungen eingebaut worden waren. Aus diesen Gründen forderte sie die Beschwerdegegner auf, eine den neuen Gegebenheiten angepasste Projektänderung inklusive den erforderlichen Näherbaurechten zum Bauvorhaben einzureichen.