4. Der Beschwerdeführer 1 / Beschwerdegegner 3 hat den Beschwerdeführenden 2 und 3 / Beschwerdegegnern 1 und 2 einen Anteil von Fr. 4'069.60 (inkl. Mehrwertsteuer) an ihre Parteikosten zu bezahlen. 5. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 / Beschwerdegegner 1 und 2 haben dem Beschwerdeführer 1 / Beschwerdegegner 3 einen Anteil von Fr. 1'341.50 (inkl. Mehrwertsteuer) an seine Parteikosten zu bezahlen. IV. Eröffnung