Die 3 Speier des Schwimmteiches (Brunnen) des Beschwerdeführers 1 / Beschwerdegegners 3 dürfen ab Rechtskraft dieser Verfügung während maximal drei Stunden am Tag betrieben werden. Der Betrieb ist innerhalb des folgenden Zeitrahmens zulässig: 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Gemeinde Wichtrach vom 15. April 2015 bestätigt.