Die Richtlinie des Cercle Bruit befasse sich zudem mit der Lärmbelastung durch öffentliche Lokale, nicht durch Alltagslärm. Als Belastungsgrenzwerte sollten 60 dB (Tag) bzw. 50 dB (Nacht) angenommen werden, welche gemäss den vorgenommenen Messungen unterschritten seien. Es sei nicht auf das subjektive Lärmempfinden der Nachbarn bzw. auf eine einzelne nachbarliche Klage abzustellen, sondern auf objektive Werte. b) Demgegenüber führen die Beschwerdegegner an, die Geräuschimmissionen durch den Brunnen seien in der Wohnzone W2 mit Empfindlichkeitsstufe ES II übermässig. Die 16 Gemeindebaureglement der Gemeinde Wichtrach vom August 2010.