13. Mit Verfügung vom 30. Juli 2015 wies das Rechtsamt der BVE das Gesuch des Beschwerdeführers um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab. Das Gesuch der Beschwerdegegner um vorsorgliche Anordnung eines sofort vollstreckbaren Benützungsverbots für den Brunnen mit den drei Wasserspeiern wies es ebenfalls ab. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen 8 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). 7