Zudem führt sie aus, dass anlässlich eines Augenscheins am 21. Mai 2015 festgestellt wurde, dass die verfügten Betriebszeiten (werktags von 11.00 bis 17.00 Uhr) eingehalten werden. Der Augenschein habe gezeigt, dass die provisorischen Lärmreduktionsmassnahmen gemäss Bericht zur Lärmmessung vom 2. Oktober 2014 (Glasplatte unter der Wasseroberfläche sowie Verkleidung der Speier) wieder entfernt worden seien. Die angefochtene Verfügung habe jedoch auf dem bestehenden Zustand (mit Glasplatte und Verkleidung der Speier) basiert. Auf die weiteren Ausführungen der Gemeinde wird im Rahmen der Erwägungen eingegangen.