12. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet8, vereinigte mit Verfügung vom 22. Mai 2015 die beiden Verfahren. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Wichtrach nahm mit Vernehmlassung vom 16. Juni 2015 Stellung. Sie verweist auf die Vorakten und auf die angefochtene Verfügung. Zudem führt sie aus, dass anlässlich eines Augenscheins am 21. Mai 2015 festgestellt wurde, dass die verfügten Betriebszeiten (werktags von 11.00 bis 17.00 Uhr) eingehalten werden.