10. Gegen die Verfügung vom 15. April 2015 reichte der Beschwerdeführer am 12. Mai 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Feststellung, dass die angefochtene Verfügung nichtig sei, bzw. deren vollumfängliche Aufhebung. Zudem ersucht er um Erteilung der aufschiebenden Wirkung.