Gemäss dem Bericht der Kantonspolizei bestätigte dieser, dass die drei Wasserspeier eine rein ästhetische Funktion hätten und kein Zusammenhang mit der Wasserqualität (Sauerstoffregulierung) bestehe. Die Messung wurde (wie bereits die erste Messung am 11. August 2014) auf der Liegenschaft der Beschwerdegegner im 1. Obergeschoss des Gebäudes durchgeführt. Der Geräuschpegel der Wasserspeier war gemäss der Messung um bis zu 10 dB (A) reduziert. Nach Einschätzung der Kantonspolizei konnte der verbleibende Geräuschpegel in einem Wohnquartier mit Lärmempfindlichkeitsstufe II jedoch auch weiterhin als Störung empfunden werden.