5. Am 15. August 2014 teilte die Gemeinde Wichtrach den Beteiligten mit, dass die Lärmfachstelle der Kantonspolizei eine Überschreitung der zulässigen Immissionsgrenzwerte festgestellt habe, und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Beschwerdeführer verpflichtete sich im Rahmen einer befristeten Schlichtungsvereinbarung vom 18. August 2014, den Betrieb der Wasserspeier bis 31. Oktober 2014 auf die Zeit zwischen 11 und 17 Uhr zu beschränken und sonntags sowie während eigener Ferienabwesenheiten ganz darauf zu verzichten.