Da ein Plätschern einen höheren Ton- und Impulsgehalt aufweist als das monotone Summgeräusch einer solchen Einzelanlage, wurde ein Zuschlag von 5 dB (A) berechnet. Nach dieser Berechnungsweise überschritt der Messwert den errechneten Richtwert bei Tag um 10.7 dB (A) und ab 19 Uhr abends um 20.7 dB (A). Die Kantonspolizei wertete dies in ihrem Fachbericht als "massive Lärmbelastung gegenüber der Fam. C.________ ", welche im negativen Empfinden noch gesteigert werde, weil keine zwingende Notwendigkeit für das Geräusch bestehe. Die Kantonspolizei empfahl die unverzügliche Ergreifung geeigneter Massnahmen.