das Wassergeräusch (Plätschern) wurde mit 48.7 dB (A) gemessen. Pumpengeräusche konnten bei der Messung nicht vernommen werden, wobei nach dem Bericht der Kantonspolizei die Möglichkeit besteht, dass diese durch die dominanten Wassergeräusche maskiert wurden.4 Für Brunnengeräusche gibt es keinen Belastungsgrenzwert. Die Kantonspolizei zog daher die Vorsorgewerte des beco5 für Einzelanlagen wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen heran. Da ein Plätschern einen höheren Ton- und Impulsgehalt aufweist als das monotone Summgeräusch einer solchen Einzelanlage, wurde ein Zuschlag von 5 dB (A) berechnet.