4. Am 15. Juli 2014 führte die Gemeinde Wichtrach im Beisein eines Vertreters der Lärmfachstelle der Kantonspolizei eine baupolizeiliche Begehung auf dem Grundstück des Beschwerdeführers durch. Der Beschwerdeführer erklärte dabei, dass die Brunnenanlage am Abend bis 21 Uhr betrieben und über eine Zeitschaltuhr gesteuert werde.