Die Beschwerdegegner reichten zudem in dieser Sache am 17. Juni 2014 eine aufsichtsrechtliche Anzeige beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein. Das Regierungsstatthalteramt teilte ihnen am 30. Juni 2014 mit, dass die Gemeinde die baupolizeilichen Massnahmen ergreife und daher kein Handlungsbedarf bestehe.3 1 Vorakten, Teil 1, pag. 14 und 15. 2 Vorakten, Teil 2, Register 1. 3 Vorakten, Teil 2, Register 5. 3