3. Am 19. Mai 2014 erstatteten die Beschwerdegegner bei der Gemeinde Wichtrach baupolizeiliche Anzeige gegen den Beschwerdeführer. In dieser machten sie im Wesentlichen geltend, der Beschwerdeführer habe eine Sitzplatzüberdachung ohne Bewilligung erstellt, und der Brunnen in seinem Garten verursache übermässigen Lärm.2 Die Gemeinde leitete daraufhin gegen den Beschwerdeführer ein baupolizeiliches Verfahren ein. Die Beschwerdegegner reichten zudem in dieser Sache am 17. Juni 2014 eine aufsichtsrechtliche Anzeige beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein.