2. In der Folge verzichtete die Bauherrschaft auf die Erstellung des Pavillons und des Sprudelbads. Die Sichtschutzwand auf der Parzellengrenze zwischen den Parteien wurde gegenüber dem bewilligten Projekt teilweise erhöht, wozu die Beschwerdegegner am 18. Februar 2010 ihre Zustimmung erklärt hatten.1 Auf entsprechendes Ersuchen der Bauherrschaft hin bewilligte die Gemeinde Wichtrach am 26. Mai 2011 eine Projektänderung bezüglich des Vordaches über der Eingangstür. Die Beschwerdegegner hatten gegen diese Projektänderung zunächst Einsprache erhoben, diese jedoch am 26. April 2011 wieder zurückgezogen.