auf Parzelle Wichtrach, Gbbl. Nr. G.________ (H.________weg Nr. 7). Die Bewilligung umfasste auch die Neugestaltung des Gartens "mit Bassin, Brunnen und Pavillon". Die Nachbarn, darunter die Beschwerdeführenden 2 und 3 / Beschwerdegegner 1 und 2 (im Folgenden: Beschwerdegegner) als Eigentümer der anderen Hälfte des Doppeleinfamilienhauses (Parzelle Nr. I.________, H.________weg Nr. 5), hatten Zustimmungserklärungen zum Projekt abgegeben. Die Grundstücke des Beschwerdeführers und der Beschwerdegegner befinden sich in der Wohnzone W2 mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES II.