e) Die Verlegung der Laminatböden in den umstrittenen Dachräumen wurde nicht explizit bewilligt, ist aber baubewilligungsfrei möglich. Allerdings hält der Gesamtentscheid vom 8. Mai 2013 fest, dass die Dachräume nur den für Estriche üblichen Ausbaustandard aufweisen dürfen. Laminatböden dürften einen solchen Ausbaustandard eher überschreiten; es handelt sich allerdings um einen Grenzfall. Auch unbewohnte Nebenräume weisen oft nicht nur den rohen Unterlagsboden, sondern Bodenbeläge wie Platten etc. auf.