Die Unterlagen zum energietechnischen Massnahmennachweis zeigen zwar auch, dass man bei Ausarbeitung des Nachweises offenbar noch von einer anderen Raumaufteilung im Dachgeschoss ausging. Dies ändert aber nichts daran, dass die im energietechnischen Massnahmennachweis dargelegte energietechnische Ausgestaltung des Gebäudes Teil des Baugesuches und Grundlage für die Baubewilligung war. Mit dem Gesamtentscheid vom 8. Mai 2013 wurde daher im ganzen Dachgeschoss die Erstellung einer Bodenheizung bewilligt.