Aus dem energietechnischen Massnahmennachweis ergibt sich, dass das Gebäude mit einer Bodenheizung in allen drei Geschossen geplant wurde. Weiter ergibt sich aus dem Energienachweis – sowohl rechnerisch als auch aus den dazugehörenden Plänen – dass die ganze Fläche in den Dachgeschossen, also auch die umstrittenen Estrichräume, als Energiebezugsfläche und damit als beheizte Fläche bezeichnet wurde.6 Die Unterlagen zum energietechnischen Massnahmennachweis zeigen zwar auch, dass man bei Ausarbeitung des Nachweises offenbar noch von einer anderen Raumaufteilung im Dachgeschoss ausging.