c) Die Vorinstanz hält in ihrer Verfügung fest, eine Nachkontrolle habe ergeben, dass die umstrittenen Estrichräume nicht zu Wohnzwecken genützt würden. Die anlässlich dieser Kontrolle vom 16. September 2014 gemachten Fotos bestätigen diese Feststellung der Baupolizeibehörde: Die Estrichräume wurden im September 2014 als Abstellräume genutzt und der Raum in der Wohnung des Ostteils enthielt zusätzlich mehrere Terrarien.5 Die Baupolizeibehörde hat somit bisher keine rechtswidrige Wohnnutzung festgestellt.