Sie seien mit Bodenheizung und Laminatboden so vorbereitet, dass sie dem Wohnen dienen könnten und später ein Vollausbau des Dachgeschosses und die Erstellung zusätzlicher Stockwerkeinheiten möglich sei. Dafür spreche, dass die Liegenschaft heute nur vier Wohneinheiten habe, aber sechs Briefkästen vorhanden seien. Zudem verfüge die Liegenschaft über ein ausbaufähiges Treppenhaus. Die ohne Bewilligung errichteten baulichen Vorkehren seien zu beseitigen. Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes seien zumindest die Laminatböden zu entfernen und die Bodenheizung sei zu entfernen oder unbrauchbar zu machen.