3. Am 26. Februar 2014 nahm das Bauinspektorat der Stadt Thun die Schlusskontrolle vor. Es hielt in einem Protokoll unter anderem fest, die Estrichräume seien teilweise für den Ausbau als Wohnraum vorbereitet. Nachdem das Bauinspektorat der Bauherrschaft, den Grundeigentümern und dem Anzeiger das rechtliche Gehör gewährt hatte, erliess es am 20. April 2015 eine verfahrensabschliessende Verfügung. Darin kam es zum Schluss, dass das erstellte Gebäude im Nordostbereich der Parzelle den Grenzabstand teilweise um einige Zentimeter unterschreite und die Balkone im Südostbereich ebenfalls den Grenzabstand verletzten.